Faire Anwaltshonorare und wie man dazu kommt
- Jun 29
- 13 min read
Juli 2026
Fair ist ein Honorar, wenn Leistung (anwaltliche Beratung) und Gegenleistung (Honorar) in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Ein Blick in das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) und die Rechtsprechung hilft nicht weiter. Einzig die Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbands (SSR) beschäftigen sich mit dem Honorar, allerdings nicht mit dem, was fair, sondern was unfair ist. «Die Höhe der Vergütung darf nicht übersetzt sein» (Art. 14 Abs. 2 SSR). Deshalb sind die Entscheidungen zum Anwaltshonorar eine Ansammlung von Negativbeispielen. Sie handeln von Abzocke resp. von dem, was die Grenze dazu knapp nicht erreicht hat.

Vom Wert der anwaltlichen Leistung
Das Ergebnis der anwaltlichen Leistung ist nicht objektiv messbar. Es ist kein Erfolg geschuldet, sondern ein sorgfältiges Tätigwerden. Was ist das Ziel dieser Tätigkeit?
Eine Klientin nimmt eine anwaltliche Leistung nur in Anspruch, weil sie muss. Sie befindet sich in einer negativen oder risikobelasteten Situation, in der sie ohne fremde Hilfe nicht weiterkommt. Ganz abstrakt gesagt ist das Ergebnis der anwaltlichen Leistung das Erreichen eines Zustands, in dem es die Anwältin nicht mehr braucht. Das Mandat sollte deshalb von Anfang auf sein Ende zielen und zwar möglichst direkt und zu vertretbaren Kosten. Anwaltliche Leistungen generieren in vielen Fällen keinen direkten Mehrwert für den Klienten, sondern dienen der Vermeidung und Begrenzung von Schäden und Kosten.
Weil sich der Wert der anwaltlichen Leistung nur ausnahmsweise objektiv bestimmen lässt, hat die Methode, nach welcher Anwältinnen und Anwälte ihr Honorar kalkulieren, in diesem Kontext eine grosse Bedeutung.
Kalkulation von Anwaltshonoraren
Anwaltshonorare werden als Produkt des Stundensatzes und der Anzahl der Stunden berechnet, welche für das Mandat aufgewendet werden. Hier divergieren die Interessen der Anwaltschaft und ihrer Klienten. Während Anwältinnen und Anwälte die gesamte aufgewendete Zeit zu ihrem Standardsatz in Rechnung stellen möchten, sind die Klienten an einem möglichst tiefen Stundensatz und einer Begrenzung der aufgewendeten Zeit auf das absolut Notwendigste interessiert.
Stundensätze
Die Stundensätze unterscheiden sich stark und werden durch die folgenden Faktoren beeinflusst:
Tätigkeitsgebiet: Die höchsten Stundensätze werden im Wirtschaftsrecht verlangt, und zwar dann, wenn es um viel geht (M&A) oder wenn viel auf dem Spiel steht (High Profile Litigation). Die tiefsten Stundensätze gelangen dort zur Anwendung, wo es um die Vertretung einer finanziell minderbemittelten Klientschaft geht, z.B. im Asylrecht, im Strafrecht und im Familienrecht.
Erfahrung: Je grösser die Erfahrung, desto höher der Stundensatz. Werden Mandate arbeitsteilig bearbeitet, ist es selbstverständlich, dass die mandatsführende Partnerin einen höheren Stundensatz anwendet als Senior oder Junior Associates. Gewisse Klienten wünschen jedoch einen einheitlichen Stundensatz für alle Erfahrungsstufen (Blended Rate).
Reputation: Anwältinnen mit einer besonderen Reputation sind in der Lage, höhere Stundensätze durchzusetzen als der Marktdurchschnitt.
Organisationsform der Anwaltskanzlei: Unternehmerisch organisierte Anwaltskanzleien verlangen in der Regel höhere Stundensätze als Einzelanwälte oder Unkostengemeinschaften.
Standort: Die höchsten Stundensätze werden in den Wirtschaftszentren Zürich und Genf verlangt. Mit zunehmender Distanz zu diesen Wirtschaftszentren sinken auch die Stundensätze.
Bei der Festsetzung ihrer Stundensätze orientieren sich Anwältinnen und Anwälte an der Zahlungsbereitschaft ihrer Klienten und am Marktumfeld. Berücksichtigt wird auch die Dauer der Klientenbeziehung. Klienten, welche über einen längeren Zeitraum immer wieder Mandate bringen, können mit tieferen Stundensätzen rechnen. Ebenfalls eine Rolle spielt die Auslastung. Stark ausgelastete Anwältinnen werden höhere Stundesätze fordern als solche, die neue Mandate suchen.
Eine vom Zürcher Anwaltsverband beauftragte Studie zu den Praxiskosten hat ergeben, dass Anwälte im Jahr 2022 mehrheitlich die folgenden Stundensätze anwendeten, wobei in der Beratung die Stundensätze höher waren als bei der Prozessführung:
Partnerstufe: CHF 300 – 400
Angestellte Anwälte: CHF 280- 350
Im Bereich des Familienrechts und der unentgeltlichen Rechtspflege sind die Stundensätze 20% tiefer. Im Wirtschaftsrecht sind für Partner mit einer besonderen Reputation auch Stundensätze im Bereich von CHF 600 und höher anzutreffen.
Aufwand
Auch der tatsächlich geleistete Aufwand variiert je nach Ausgangslage stark. Er ist von der Erfahrung und den Fähigkeiten der involvierten Anwälte und dem Verhalten der Klienten und der involvierten Drittpersonen abhängig (vgl. dazu unten «Ursachen hoher Anwaltskosten»).
Zur guten Mandatsführung gehört, den Aufwand stets im Auge zu haben und die Klientschaft auf Sparpotential hinzuweisen (z.B. mündliche Beantwortung von Anfragen anstatt einer schriftlichen Auskunft).
Leistungserfassung
Anwälte erfassen die Leistungen mit einer Software: Die Tätigkeit wird kurz beschrieben und die dafür aufgewendete Zeit wird erfasst und einem Mandat zugeordnet. Damit wird die Basis für die Rechnungsstellung gelegt. Gleichzeitig dient die Leistungserfassung auch der Arbeitszeiterfassung der Anwälte. Die Differenz zwischen den verrechenbaren Leistungen und der effektiven Arbeitszeit sind die unproduktiven Leistungen.
Die bereits erwähnte Praxiskostenstudie hat gezeigt, dass Anwälte bei einem Vollzeitpensum durchschnittlich 2'000 Stunden pro Jahr arbeiten. Davon sind 2/3 in Mandaten verrechenbar («billable»).
Was als «billable hour» gilt, wird unterschiedlich gehandhabt. Die einen rechnen auf 5 Minuten genau ab, andere runden auf die nächsten 15 Minuten auf, wieder andere schreiben pro neu formulierte A4-Seite eine Anwaltsstunde auf, auch wenn das Zusammensetzen von Lego-Klauseln tatsächlich nur 20 Minuten benötigt hat.
Spesen und Reisezeit
Kosten für den Beizug von Drittdienstleistern (z.B. andere Anwaltskanzleien, Gutachter etc.) werden immer weiterverrechnet, wenn sie vom Drittdienstleister nicht bereits direkt dem Klienten in Rechnung gestellt werden.
Auch Reisespesen werden in Rechnung gestellt, wenn sie eine gewisse Relevanz haben, wie z.B. bei Auslandsreisen. Ob auch Reisespesen für kurze Anreisen in Rechnung gestellt werden, wird unterschiedlich gehandhabt.
In welchem Umfang die Reisezeit als voll verrechenbare Mandatsarbeit gilt, hängt von der Mandatsvereinbarung ab. Es wäre gerechtfertigt, für die Reisezeit einen reduzierten Ansatz anzuwenden. Erstens ist das Reisen keine eigentliche Anwaltsarbeit und zweitens wird unterwegs oft parallel andere Mandatsarbeit erledigt (oder aus dem Fenster geschaut).
Kostenschätzung und Pauschalpreis
Anwältinnen sollen sich bei der Mandatsannahme Rechenschaft darüber ablegen, welcher Aufwand aus der Umsetzung des Mandatsauftrags voraussichtlich resultieren wird. Dies gilt auch dann, wenn die Klientin gar keine Kostenschätzung verlangt. Eine Vorstellung vom Mandatsaufwand zu haben, gehört zu den Prinzipien guter Mandatsführung.
Eine Kostenschätzung ist nicht verbindlich. Trotzdem wird sie in der Praxis meistens eingehalten oder wenn, dann nur moderat überschritten. Kostenschätzungen führen deshalb dazu, dass Anwältinnen bei der Mandatsführung auf den Aufwand achten und die Klientschaft informieren, wenn sich eine Kostenüberschreitung abzeichnet. Dazu sind sie gemäss Art. 14 SSR auch verpflichtet.
Pauschalpreise hingegen sind verbindlich und vom tatsächlich geleisteten Aufwand unabhängig. Sie werden im anwaltlichen Mandatsverhältnis nur ausnahmsweise vereinbart.
Alternative Vergütungsmodelle
Alternative Vergütungsmodelle sind seit vielen Jahren ein Thema. In der Praxis ist die Vergütung nach Aufwand, allenfalls verbunden mit einem Kostendach, jedoch die mit Abstand häufigste Vergütungsart. Alternative Vergütungsmodelle haben sich bis jetzt nicht durchgesetzt.
Reine Erfolgsbeteiligungen, wie sie im angelsächsischen Raum üblich sind, schliesst das Berufs- und Standesrecht bei Rechtsstreitigkeiten aus. Es ist jedoch zulässig, zusätzlich zu einem Aufwandshonorar eine Erfolgsprämie zu vereinbaren.
Feste monatliche Preise für einen definierten Leistungskatalog (Retainer) sind höchstens im Bereich des Wirtschaftsrechts anzutreffen, wenn Unternehmenskunden Beratungsleistungen einer Kanzlei über eine bestimmte Zeitdauer regelmässig in Anspruch nehmen.
Honorarvereinbarung
Zur Mandatsführung gehört, die Klienten über das Honorar aufzuklären. Anwälte sind dazu sogar rechtlich verpflichtet (Art. 12 lit. i BGFA und Art. 14 SSR). Notwendig ist eine Information über den Stundensatz und – soweit möglich – über den zu erwartenden Aufwand. Lässt sich dieser nicht abschätzen, so ist der Klient über diesen Umstand zu informieren.
Das soll in dokumentierter Form geschehen, insbesondere dann, wenn eine Kostenschätzung abgegeben wird. Eine schriftliche Honorarvereinbarung ist nicht notwendig. Es ist ausreichend, den Klienten in einem Mail über den Gegenstand des Mandatsauftrags und das Honorar zu informieren. Nimmt der Klient die anwaltliche Leistung danach in Anspruch, kann von einer konkludenten Vereinbarung ausgegangen werden.
Rechnungsstellung
Nach der Auftragsklärung am Anfang des Mandats ist die Rechnungsstellung an dessen Ende der zweite wichtige Fixpunkt im anwaltlichen Mandatsverhältnis.
Mit der Rechnungsstellung wird Rechenschaft über den Mandatsverlauf abgelegt. Es ist heute üblich, der Rechnung unaufgefordert eine detaillierte Leistungsaufstellung beizulegen. Die Praxis geht über die Standesregeln hinaus, welche eine detaillierte Leistungsaufstellung nur auf Verlangen der Klientschaft verlangen (Art. 17 SSR).
Eine detaillierte Leistungsaufstellung ist auch ein Reporting über die Mandatsführung. Sie sollte deshalb verständlich sein. Ob jede Minute zu rapportieren ist oder ob gewisse Positionen zur besseren Lesbarkeit zusammengefasst werden sollen, darüber gehen die Meinungen auseinander. Nach meiner Erfahrung schätzen Klienten übersichtliche Leistungszusammenstellungen, welche sich auf die wesentlichen Bearbeitungsschritte beschränken und über verschiedene Tage verteilte Leistungen auch mal in einer Sammelposition zusammenfassen.
In welchem Zeitpunkt ist Rechnung zu stellen? Bei aufwandmässig kleinen, übersichtlichen Mandaten kann mit der Rechnungsstellung bis zum Mandatsabschluss zugewartet werden.
In allen anderen Fällen gilt:
Leistungen sollten spätestens nach 3 Monaten verrechnet werden.
Bei Mandaten mit grossem Aufwand oder bei Kunden, für welche regelmässig gearbeitet wird, soll monatlich Rechnung gestellt werden.
Bei neuen Klienten, die keinen Vorschuss leisten, soll möglichst bald eine erste Rechnung gestellt werden.
Ausnahmsweise kann es gerechtfertigt sein, mit der Rechnungsstellung bis zum Abschluss einer bestimmten Mandatsphase zuzuwarten (z.B. bis zur kurz bevorstehenden Einreichung einer Rechtsschrift).
Nicht zu empfehlen ist das Anknüpfen der Rechnungsstellung an eine gute Performance, z.B. in einer Gerichtsverhandlung. So würde die Anwältin sich selbst suggerieren, dass sie nur dann das Recht auf ein Honorar hätte, wenn sie für die Klientschaft einen Erfolg errungen hat. Es ist gerade umgekehrt: Rechtzeitig vor dem Abschluss einer Mandatsphase mit unsicherem Ausgang (z.B. einer gerichtlichen Vergleichsverhandlung) sollte aller geleistete Aufwand in Rechnung gestellt und bezahlt sein.
Verspätete Rechnungsstellung
Mit dem Honorar wird die Anwältin für ihre Leistung bezahlt. Aus geschäftlicher Sicht ist die Rechnungsstellung der einzige Grund dafür, sich überhaupt mit den Anliegen der Klientschaft zu beschäftigen. Manchmal sind Anwälte aber so stark belastet durch die Mandatsarbeit, dass sie keine Zeit finden, für ihre Leistungen eine Rechnung schreiben; ein aus geschäftlicher Sicht unverständliches Verhalten.
Eine zeitgerechte, sorgfältige und transparente Rechnungsstellung ist ein Qualitätsmerkmal. Die Anwältin vermittelt damit ein Signal, dass sie ihre eigenen Angelegenheiten im Griff hat. Umgekehrt kann eine verzögerte Rechnungsstellung ein Hinweis auf eine Überlastung sein oder darauf, dass die Kanzlei nicht nach kaufmännischen Prinzipien funktioniert.
Es kommt auch vor, dass ein Anwalt ein «Störgefühl» hat, weil er - vielleicht unbewusst - mit dem Mandatsverlauf nicht zufrieden ist, seine Leistung und die dadurch verursachten Kosten nicht als gerechtfertigt empfindet und deshalb die Rechnungsstellung hinausschiebt.
Gleichzeitig wird eine Klientin durch die Rechnung mit den Kosten der Beratung konfrontiert. Sie kann anhand der Rechnung die Art und Weise der Leistungserbringung nachvollziehen und kann allenfalls reagieren, z.B. durch eine Reduktion der Nachfrage nach anwaltlicher Leistung.
In Mandaten, die wirklich schieflaufen, trifft man oft auf eine verzögerte oder intransparente Rechnungsstellung.
Vorgehen bei der Rechnungsstellung
Ausgangspunkt der Rechnungsstellung ist eine monatliche Aufstellung der nicht fakturierten Leistungen pro Mandat. Die für die Mandatsführung verantwortliche Person entscheidet, in welchem ihrer Mandate per Monatsende Rechnung gestellt werden soll.
Ein systematischer Ablauf zur Rechnungsstellung könnte wie folgt lauten:
Gibt es eine Honorarvereinbarung oder eine Kostenschätzung?
Abschätzen, was die Leistung wert ist. Als Faustregel gilt, dass ab Beträgen über CHF 1'000 ein dokumentiertes Arbeitsergebnis vorliegen soll (Brief, Aktennotiz etc.)
Bei einer Abweichung von der Schätzung des Leistungswerts:
Welches sind die Gründe dafür?
Musste ich mich in ein neues Rechtsgebiet einarbeiten?
Wurde das Mandat professionell bearbeitet? Gab es Doppelspurigkeiten und Reibungsverluste?
Ist die Klientin besonders anspruchsvoll?
Will der Klient mich ausnutzen?
Bestehen Zweifel über die Angemessenheit der Rechnung, sollte man sich mit einer Kollegin besprechen.
Rechnungen, die höher als erwartet ausfallen, sollen vor der Ausstellung mit dem Klienten besprochen werden.
Honorarvorschuss
Ob Anwälte für ihre Tätigkeit einen Vorschuss verlangen, wird unterschiedlich gehandhabt. Das Thema hat es in sich. Warum?
Die ökonomische Sicht ist einfach: «We start working when Mr. Green has arrived at the building». Das hat ein amerikanischer Anwalt mal gesagt, den wir beiziehen wollten. Um die Pointe zu verstehen, muss man wissen, dass die Dollarnoten grün sind.
Das ist auch die Sicht der Aufsichtsbehörden und des Bundesgerichts. Die gerichtliche Durchsetzung einer Honorarforderung setzt voraus, dass sich die betroffene Anwältin durch die Aufsichtsbehörde vom anwaltlichen Berufsgeheimnis entbinden lässt. Diese Entbindung wird nicht gewährt, wenn die Möglichkeit bestanden hätte, sich durch einen Vorschuss gegen das Ausfallsrisiko abzusichern.
Einen Vorschuss zu verlangen, ist primär einmal ein Ausdruck von Misstrauen in die Zahlungsfähigkeit oder die Zahlungsbereitschaft der Klienten. Dieses Misstrauen wird von Klienten wahrgenommen und stört den Aufbau des Vertrauensverhältnisses, welches im Anwaltsberuf wichtig, ja gar unverzichtbar ist. Der Königsweg des Debitorenmanagements ist deshalb, schnell eine erste Rechnung zu stellen und die Ausstände so niedrig halten, dass man einen Ausfall abschreiben könnte, ohne sich allzu sehr zu ärgern.
Was ist beim Anwaltsberuf besonders, dass Anwältinnen und Anwälten nicht zugemutet werden kann, einen Debitorenverlust zu erleiden? Autogaragen und Handwerker verlangen keine Vorschüsse. Architekten, Ingenieure, Optiker, sie alle machen Individualanfertigungen mit dem Risiko des Totalverlusts, wenn der Kunde nicht zahlt.
Tatsächlich liegen die Dinge im Anwaltsberuf etwas anders, vor allem im Bereich des Prozessierens:
Ein Vorschuss konfrontiert die Klientschaft sehr konkret mit den entstehenden Kosten. Das kann die Klientschaft veranlassen, das eigene Prozessmotiv zu reflektieren. Dass dieser Effekt eintritt, ist von den Gerichtskostenvorschüssen her bekannt.
Beim Prozessieren fallen sehr schnell hohe Kosten an. Schnelles Fakturieren und Mahnen funktioniert deshalb beim Prozessieren nicht.
Weil Anwältinnen und Anwälte ein Mandat während einem laufenden Gerichtsverfahren nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt niederlegen dürfen (Verbot der Mandatsniederlegung zur Unzeit), können sie in eine sehr unangenehme Situation geraten. Sie müssen auch bei wachsenden Zweifeln weitermachen für eine Klientschaft, die nicht zahlt und umso mehr fordert, was interessanterweise häufig in Kombination auftritt. Das ist ein Frust und verursacht zusätzlichen Stress.
Es ist naheliegend, dass die Klientschaft ihre Anwältin für einen schlechten Prozessausgang verantwortlich macht und deswegen die Rechnung nicht zahlt.
Wenn die Kosten nicht durch die Verursacher getragen werden, entsteht ein Fehlanreiz zu streiten, anstatt sich gütlich zu einigen.
Aus diesen Überlegungen kann es sinnvoll sein, beim Prozessieren einen Vorschuss zu verlangen. Das gilt insbesondere bei prozessunerfahrenen Parteien, bei einer besonders streitlustigen Klientschaft oder bei einer erkennbar zweifelhaften Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft.
Ich kann mich nur noch vage erinnern, dass ich in den Anfangsjahren einmal einen Vorschuss verlangt hatte. Wenn ich mir heute überlege, in welcher Situation ich das wieder tun würde, komme ich sofort auf die folgende Frage: Zweifele ich an der Sache des Klienten oder an seiner Aufrichtigkeit, dass ich mich mit einem Vorschuss absichern will? Und weiter müsste ich mich fragen: Würde ich Dinge tun für einen Klienten, dem ich offenbar nicht ganz traue, nur weil er mich dafür bezahlt? Dann wird es sehr persönlich. Aber das ist ein Thema für einen späteren Blog zum beruflichen Selbstverständnis und zum Vertrauen im Anwaltsberuf.
Honorarausstände
Ein hoher Honorarausstand ist ein Alarmzeichen, dass etwas schief gelaufen ist im Mandat. Gab es keine Auftragsklärung? Wurde zu spät Rechnung gestellt und warum? Ist der Klient mit der Leistung nicht zufrieden, dass er nicht zahlt?
Ein hoher Honorarausstand kann aber auch dazu führen, dass die involvierte Anwältin ihre Objektivität verliert. Durch den Ausstand hat sie ein eigenes finanzielles Interesse am weiteren Mandatsverlauf. Wirtschaftlich betrachtet müsste sie das Mandat niederlegen. Das führt aber möglicherweise zur Eskalation mit dem Klienten. Dann könnte seine Unzufriedenheit mit der Mandatsführung offenkundig werden, was den Honorarausstand zusätzlich gefährdet.
Aus einer solchen Verstrickung kommt der mandatsverantwortliche Anwalt nicht mehr selbst raus; deshalb sollten solche Fälle unbedingt mit Berufskollegen besprochen werden und zwar mit schonungsloser Offenheit.
Durchsetzung von Honorarforderungen
Wenn Honorarforderungen gar nicht bezahlt werden, ist es das Beste, sie ganz abzuschreiben. Die rechtliche Durchsetzung von Honorarforderungen ist aufwändig, auch weil dafür die Entbindung vom Anwaltsgeheimnis notwendig ist. Und noch etwas: Eingeklagte Klienten könnten sich zu wehren. Dazu werden sie ihrem Anwalt vorwerfen, das Mandat schlecht geführt zu haben. Und plötzlich steht nicht mehr nur die offene Honorarforderung im Fokus, sondern ein Vorwurf anwaltlicher Unsorgfalt.
Ursachen hoher Anwaltskosten
Wer zum ersten Mal eine anwaltliche Leistung in Anspruch nimmt, ist über die hohen Anwaltshonorare erstaunt. Das liegt an der aufwandbasierten Berechnung der Vergütung, an den hohen Stundensätzen und am manchmal schwer greifbaren Ergebnis der anwaltlichen Arbeit.
«Meine Anwältin hat ja nur einen Brief geschrieben. Und nun soll das CHF 1'500 kosten?» Dabei musste sich die Anwältin eingehend mit dem Klienten und seiner Sache beschäftigen, Telefone führen, rechtliche Abklärungen treffen und diese in einen Brief einfliessen lassen. Auch wenn ein Anwaltshonorar für den Klienten hoch erscheinen mag, so kann es durchaus angemessen sein.
Es kommt aber immer wieder vor, dass Anwaltshonorare tatsächlich unangemessen hoch sind. Das kann folgende Ursachen haben:
Mängel bei der Auftragsklärung: Wer keine oder eine unzureichende Auftragsklärung macht, sondern einfach darauf losarbeitet, riskiert, das Mandat in die falsche Richtung zu führen.
Mangelnde Erfahrung: Es braucht eine Vorstellung davon, wie sich das angenommene Mandat im Normalfall entwickeln wird, um die Kosten abschätzen zu können. Sich ohne Unterstützung von Berufskollegen auf fremdes Terrain zu wagen, ist ein grosses Risiko.
Arbeit mehrerer Leistungserbringer auf einem Mandat: Arbeiten mehrere Anwälte der gleichen Kanzlei auf einem Mandat, können die Kosten explodieren. Typische Fehler sind unklare Aufträge der Mandatsleiter an die mitarbeitenden Associates, mangelnde Erfahrung der Associates (Ausbildung auf Kosten des Klienten) sowie Doppelspurigkeiten ohne Mehrwert für den Klienten.
Erweiterung des Leistungsumfangs: Erweitert der Klient den Leistungsumfang im Mandatsverlauf, muss er auf die daraus resultierenden Mehrkosten aufmerksam gemacht werden.
Dritteinwirkung: Der Mandatsverlauf wird entscheidend durch das Verhalten der Gegenpartei oder der Gerichte und Behörden beeinflusst. Dafür kann der mandatierte Anwalt keine Verantwortung übernehmen.
Überbeanspruchung: Geht es im Mandat um persönliche Angelegenheiten, insbesondere im Familien-, Erb- und Nachbarschaftsrecht, kann sich das Mandat aus der Sphäre des Rechts in die Sphäre der privaten Lebensberatung hinein entwickeln. Auch wenn der Anstoss dazu von den Klienten kommen kann, gehört die Beratung in Fragen der Lebensführung nicht zur anwaltlichen Arbeit.
Mangelhafte Leistung: Das Ausbügeln von Fehlern bei der Mandatsführung führt zu Zusatzaufwand, welcher nicht dem Klienten angelastet werden darf.
Zu hohe Qualität: Sorgfalt bedeutet nicht, jeder noch so unwahrscheinlichen Eventualität nachzugehen. Zur anwaltlichen Berufskunst gehört, in jedem Mandat den notwendigen, aber vertretbaren Aufwand zu treiben. Wer aus Furcht vor Haftungsansprüchen zu viel macht, soll das nicht dem Klienten in Rechnung stellen.
Ausufernde Zeiterfassung: In der Anwaltschaft herrscht bisweilen die Ansicht, jede Minute des Tages müsse einem Klienten in Rechnung gestellt werden können. Dies gilt besonders in Kanzleien, welche Vorgaben zur Anzahl der verrechenbaren Stunden machen. Dann ist die Versuchung gross, zu viel Zeit aufzuschreiben.
Empfehlungen an Anwälte
Wende denjenigen Stundensatz an, den du als Klientin angemessen fändest (oder denjenigen, der dich z.B. vom Golfplatz weglocken kann, wo du gerade deinen echten Leidenschaften nachgehst).
Sei dir bewusst, dass sich der Stundensatz bei einer langfristigen Tätigkeit nur schwer erhöhen lässt.
Mache eine Auftragsklärung und halte das Ergebnis zusammen mit der Kosteninformation in einem Mail fest.
Erfasse die Leistungen so, dass der Text zur Leistungsbeschreibung und die erfasste Zeit 1:1 in die Rechnung übernommen werden können. Bei Vollzeiterfassung: Erfasse Leerläufe auf einem separaten, internen Mandat.
Achte auf eine faire Rechnungsstellung, wenn mehrere Anwälte auf dem Mandat arbeiten. Kanzleiinterne Besprechungen sowie die kostenpflichtige Teilnahme mehrerer Anwälte an einem Termin sind schwierig zu vermitteln, wenn es dafür keinen besonderen Grund gibt.
Lass eine gewisse Grosszügigkeit walten und schreibe nicht jede Minute auf.
Kündige Überschreitungen des Aufwands frühzeitig an.
Stelle regelmässig Rechnung.
Unterziehe den Rechnungsbetrag einer Plausibilitätsprüfung. Ist das, was du geleistet hast, wirklich so viel wert?
Klage einen Klienten nicht wegen einer unbezahlten Honorarforderung ein.
Empfehlungen an Klienten
Suche eine Anwältin, die zu dir passt und die in deinen Augen einen für dich vertretbaren Stundensatz anwendet.
Verlange eine Auftragsklärung und eine Kostenschätzung.
Lass dir vom Anwalt schildern, wie er das Mandat bis zum Abschluss zu führen plant.
Bei einer längerfristigen Zusammenarbeit: Erteile zuerst einmal einen kleineren Auftrag und prüfe das Ergebnis.
Sei dir bewusst, dass Mails und Telefonate in Rechnung gestellt werden. Bündele Deine Fragen und Anliegen. Und rechne: bei einem Stundenansatz von CHF 360.- kosten 5 Min. CHF 30.-
Brich die Zusammenarbeit ab, wenn die Leistung nicht stimmt, die Kosten zu hoch sind oder das Vertrauen fehlt.
Achte auf termingerechte Rechnungsstellung.
Honorar und Sinnhaftigkeit
What's money? A man is a success if he gets up in the morning and goes to bed at night and in between does what he wants to do (Bob Dylan).
Ökonomisch gesehen arbeiten wir, weil wir dafür bezahlt werden. Aber vielleicht arbeiten wir auch, weil wir gebraucht werden? Letztlich glaube ich wie Dylan: Sinn schlägt Kohle. Deshalb sollten wir bei unserer Arbeit Dinge tun, die uns sinnhaft scheinen. Ich weiss, das ist ein Luxus und geht nicht immer. Aber es ist ein guter Plan. Aus so geführten Mandaten werden faire Anwaltshonorare resultieren.



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